Humboldt-Universität zu Berlin - Abteilung Haushalt und Personal

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Zur Förderung und dem Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz hat der Deutsche Bundestag die Arbeitgeber in § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement einzuführen. Ziel des BEM ist es, Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz des betroffenen Beschäftigten zu erhalten. Im weitesten Sinne geht es um ein betriebliches Gesundheitsmanagement zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten. Diesen Schutz genießen nicht nur schwerbehinderte Menschen, sondern er greift bereits dann, wenn Beschäftigte innerhalb der letzten 12 Monate länger als sechs Wochen (ununterbrochen oder mit Unterbrechung) arbeitsunfähig sind.

Die HU hat mit den Interessenvertretungen (Personalrat, Schwerbehindertenvertretung, Frauenbeauftragte) ein Verfahren abgestimmt, das zum 01.04.2008 in Kraft getreten ist. Sollten Sie Fragen zum BEM haben, empfehlen wir, diese mit  dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung, der Frauenbeauftragten oder dem Beauftragten des Arbeitgebers zu erörtern.   Die Organisation des Verfahrens obliegt dem Integrationsteam, das auf der Grundlage der zum 01.11.2003 in Kraft getretenen Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen arbeitet. Bei Bedarf können zu den Gesprächen im Rahmen des BEM auch die Betriebsärztin oder der Betriebsarzt, Vertreter des Integrationsamtes oder andere Beratungsstellen hinzugezogen werden.

Nachfolgend haben wir für Sie die Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQs) zusammengestellt, die nach verschiedenen Zielgruppen unterteilt sind.

1. Allgemein

2. Beschäftigte

3. Vorgesetzte

4. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dezentral die Krankheitskartei führen

 

Schulungen bzw. Informationsveranstaltungen für weitere Zielgruppen (u. a. Vorgesetzte) finden Sie in der Beruflichen Weiterbildung.

 

Sollten Sie Fragen zum BEM haben, empfehlen wir, diese mit dem Personalrat, der Schwerbehindertenvertretung, der Frauenbeauftragten oder dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgeber zu erörtern.

 

Rechtliche Grundlagen zu diesem Thema

 

Vordrucke/Formulare zu diesem Thema

 

Weiterführende Links

 

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