Vermögenswirksame Leistungen
Vermögenswirksame Leistungen sind eine staatlich geförderte Form des Sparens, die zum persönlichen Vermögensaufbau genutzt werden kann. Zum Beispiel in Form von Einzahlungen in längerfristige Anlagen, Bausparverträge, Sparverträge, etc. Dieser Vermögensaufbau wird durch Einbehalt vom Nettogehalt und Überweisung durch die HU auf das angegebene Sparkonto realisiert.
Vermögenswirksame Leistungen können – sofern keine andere Sparform gewählt wird – auch mit in die Entgeltumwandlung einfließen.
Die wichtigsten Merkmale
- Anlagevertrag muss im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes erfolgen
- Anspruch besteht für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis mindestens sechs Monate dauert
- individueller Sparbeitrag wird monatlich abgeführt; monatlicher Mindestsparbeitrag 6,65 Euro (keine Begrenzung nach oben)
- Zuschuss der HU für Vollbeschäftigte je voller Kalendermonat 6,65 Euro
- Anspruch auf Zuschuss entsteht frühestens für den Kalendermonat, an dem die erforderlichen Angaben schriftlich mitgeteilt werden, sowie max. für die beiden vorangegangenen Monate
- Anspruch für Beschäftigte nur mit Anspruch auf Bezüge (Tabellenentgelt, Entgeltfortzahlung oder Krankengeldzuschuss)
Anspruch für Auszubildende
- Vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro monatlich
- ansonsten gleiche Merkmale und Voraussetzungen