Praktikum
Ein Praktikum ist die Vorbereitung auf den Beruf durch eine zeitlich begrenzte Tätigkeit. Der praktikumsgebende Bereich ermöglicht der Praktikantin bzw. dem Praktikanten einen Einblick in den beruflichen Alltag, erklärt seine Aufgaben, Arbeitsabläufe und gibt Anleitungen zum Kennenlernen des Arbeitsgebietes durch die Erteilung konkreter Arbeitsaufträge.
Mit Einführung des neuen Mindestlohngesetzes wurden Praktikantinnen und Praktikanten nunmehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gleichgestellt. Alle bisher möglichen Praktika können weiterhin an der HU durchgeführt werden. Diese unterliegen nunmehr neuen Anforderungen, die für die Durchführung entgeltfreier Praktika geprüft werden müssen (siehe Übersicht für dezentrale Bearbeiter:innen).
Anhand bestehender Ausnahmetatbestände, die ein kostenfreies Praktikum zulassen, § 22 Abs. 1 bis 4 MiLoG, wurde der Leitfaden überarbeitet und aktualisiert.
An der HU können folgende Praktika absolviert werden:
- vorgeschriebene studentische Pflichtpraktika
- freiwillige studentische Praktika
- Vor- bzw. Nachpraktika
- Freiwillige Orientierungspraktika
- Freiwillige Praktika Minderjähriger
- Freiwillige Praktika Langzeitarbeitsloser im Sinne § 18 Abs.1 SGB III
- Praktikum zwischen drei Partnern (HU/ Praktikant/ Betrieb)
- Praktikum im Rahmen der Arbeitsförderung
- Betriebspraktikum von Schüler:innen (Schüler:innenpraktikum)
Wie erfolgt der Einsatz von Praktikanten im Hochschulbereich der HU?
Zur Beschäftigung von Praktikanten muss u. a. aus versicherungsrechtlichen Gründen mit der Praktikantin oder dem Praktikanten und - wenn vorhanden - mit der betreuenden Bildungseinrichtung eine Vereinbarung abgeschlossen werden. In der Regel ist nach Abschluss des Praktikums ein Zeugnis auszustellen.
Bitte beachten Sie: Der Abschluss von Praktikumsvereinbarungen erfolgt ab 01.01.2009 dezentral durch die jeweiligen Fakultäten, Zentraleinrichtungen, Zentralinstitute, Abteilungen der ZUV und den Präsidialbereich. Davon ausgenommen ist ein Vor- oder Nachpraktikum. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an Frau Alpermann.
Erforderliche Hinweise, Informationen und Vordrucke für die verschiedenen Praktikumsvereinbarungen erhalten Sie im Leitfaden "Praktikum an der HU".
Rechtliche Grundlagen zu diesem Thema
Rundschreiben/Informationen zu diesem Thema
- Praktikum Aufgabenübertragung 08.12.2008
Vordrucke/Formulare zu diesem Thema
- vorgeschriebene studentische Pflichtpraktika
- freiwillige studentische Praktika
- Freiwillige Praktika Minderjähriger
- Freiwillige Orientierungspraktika
- Freiwillige Praktika Langzeitarbeitsloser im Sinne § 18 Abs. 1 SGB III
- Vor- bzw. Nachpraktika
- Praktikum zwischen drei Partnern (HU/Praktikant/Betrieb)
- Praktikum im Rahmen der Arbeitsförderung
- Betriebspraktikum von Schüler:innnen / Schüler:innenpraktikum
Links zu diesem Thema
- Sozialgesetzbuch Drittes Buch § 48 ff.
- Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiegesetz)
- Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)
Kontakt
- Christine Alpermann Referatleitung
- Dörthe Schimansky-Geier Praktika (Vor-/Nachpraktikanten)