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Datenschutzrechtliche Hinweise gem. Art. 13, 14 DSGVO zum Reisekostenmanagement

Datenschutz-Informationen gem. Art 13, 14 DSGVO zum Reisekostenmanagement

 

Zur Umsetzung der Aufgaben im Reisemanagement (Reiseanträge, Genehmigungen, Abrechnungen) setzt die Humboldt-Universität zu Berlin ein elektronisches Reisekostenmanagement ein.

 

Im Nachfolgenden beschreiben wir näher, wie wir im Rahmen des Reisemanagements Ihre Daten verarbeiten. Dabei gilt der Grundsatz, dass wir personenbezogene Daten nur in dem Umfang verarbeiten, wie es für das Reisekostenmanagement erforderlich ist.

 

  1. Name und Kontaktdaten der / des Verantwortlichen:
    Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch den/die Präsident/in, Unter den Linden 6, 10099 Berlin.
    Für Fragen zur Datenverarbeitung zum Reisekostenmanagement wenden Sie sich bitte an die Abteilung III Haushalt und Personal - Reisestelle - 10099 Berlin oder per E-Mail an reisestelle@hu-berlin.de

 

  1. Welche Daten und für welche Zwecke werden die Daten verarbeitet?

 

Zur Durchführung der Genehmigung und Abrechnung von Dienstreisen werden verarbeitet:

  • Daten zur Person (Name, Beschäftigungsstelle, Anschriften, Bankverbindungen).
  • Daten zur Reise: Datum und Uhrzeit Reisebeginn und Reiseende, Datum und Uhrzeit Dienstgeschäft, Zielort, Reiseunterbrechungen, weitere Reiseziele, Spesenarten gemäß Reiseschema, unentgeltliche Verpflegung, Fahrten mit eigenem KFZ.

 

Bei Erstellung einer A1-/ Entsendebescheinigung zusätzlich

  • SV-Nummer
  • SV-Träger
  • Personaldaten gem. HCM,
  • Anschrift gem. HCM,
  • Vertragsdaten der Beschäftigung insbesondere Status: Beamt*in oder Tarifbeschäftigte*r sowie
  • Personalnummer, welche im Antragsverfahren als Aktenzeichen dient.

 

  1. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten verarbeitet?

Das System wird von übrigen Mitarbeiter*innen der HU zur Beantragung, Genehmigung und Abrechnung von dienstlichen Reisen genutzt. Die Rechtsgrundlage der Genehmigung ergibt sich aus dem Arbeitsverhältnis gem. Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO, § 2 Abs. 2 BlnDSG i.V.m. §§ 31, 32-39, 43 BDSG.

Die Abrechnung von Reisekosten ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO i.V.m. § 77 Landesbeamtengesetz (für Angestellte: § 23 Abs. 4 TV-L HU i.V.m. § 77 LBG Berlin), § 1 Abs. 2 BRKG und zugehörigen Verwaltungsvorschriften (BRKGVwV)

 

  1. Wer ist Empfänger Ihrer Daten?

Ihre Daten werden zu Antrag- und Abrechnungszwecken an die Haushaltsabteilung weitergegeben.

 

5. Gibt es ggf. noch gesonderte Empfänger der Daten zu Reiseabrechnungen bei Drittmitteln?

 

Es gibt keine weiteren externen Empfänger der Daten.

Es gibt lediglich Sicht- und Zugriffsrechte der beauftragten Wirtschaftsprüfer in den Räumen der HU zur Tiefenprüfung der Mittelverwendung.

Hierbei werden den Prüfer*innen temporär die persönlichen Daten, sofern diese in den Reisekostenabrechnungen beleghaft erfasst sind, zugänglich.

Jedoch findet im Rahmen der Drittmittelprüfung im Auftrag der Drittmittelgeber kein Datentransport nach außerhalb statt.

 

Bei der Verarbeitung bedienen wir uns eines externen Dienstleisters, der die Daten in unserem Auftrag und gemäß unseren Weisungen im Rahmen eines Auftragsverarbeitungsvertrages verarbeitet. Dies ist die Scheer GmbH, Unicampus Nord, 66123 Saarbrücken.

 

6. Werden Ihre Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Es erfolgt keine Übermittlung der Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation.

 

7. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Gemäß der Aufbewahrungsfristen für Buchhaltungs- und lohnsteuerrechtliche Abrechnungsunterlagen werden die Daten zwischen 6 und 10 Jahre aufbewahrt.

 

8. Gibt es für Sie eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Es besteht keine Pflicht die Angaben zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht zur Verfügung stellen, kann jedoch kein Reiseantrag gestellt bzw. keine Reisekostenabrechnung durchgeführt werden.

 

9. Besteht eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling?

Es wird keine automatisierte Entscheidungsfindung gem. Art 22 DSGVO durchgeführt.

 

10. Ihnen stehen folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft Art. 15 DSGVO
  • Recht auf Berichtigung oder Vervollständigung gem. Art. 16 DSGVO
  • Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO
  • Recht auf Einschränkung gem. Art. 18 DSGVO
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO
  • Recht auf Widerspruch gem. Art. 21 DSGVO
  • Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DSGVO

Für die Humboldt-Universität zu Berlin zuständige Aufsichtsbehörde ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

Sie können sich auch gern direkt an die/den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Humboldt-Universität zu Berlin wenden. Mail: datenschutz@uv.hu-berlin.de , Telefon: 030 2093-20020.