Humboldt-Universität zu Berlin - Abteilung Haushalt und Personal

Auflösungsvertrag

Ein Auflösungs- oder Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen der HU als Arbeitgeberin und dem/der Arbeitnehmenden zur einvernehmlichen meist vorzeitigen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses (Rechtsgrundlage § 33 Abs. 1 TV-L HU).

Beschäftigte mit Universitätsvertrag, die das Arbeitsverhältnis durch einen Auflösungsvertrag beenden möchten, können sich über die Auswirkungen und Pflichten über das Antragsformular informieren.

Das Arbeitsverhältnis gilt mit Einreichen des Antragsformulars noch nicht als aufgelöst! Hierzu schließt die Personalstelle einen gesonderten Vertrag mit dem/der Beschäftigten ab. 

Für Beschäftigte mit Privatarbeitsvertrag (PAV) gelten andere Regelungen. Der Vordruck findet hier keine Anwendung, da die Universität hier nicht als Arbeitgeberin fungiert.