Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag wird ausschließlich von der Personalstelle für Tarifbeschäftigte (III B) geschlossen und gefertigt. Vertretungsberechtigt in arbeitsrechtlichen Fragen sind nur die Mitarbeiter:innen der Personalstelle.
Vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages kommt kein Arbeitsverhältnis zustande. Eine Arbeitsaufnahme vor dem im Vertrag vereinbarten Beginndatum ist nicht zulässig. Rückwirkende Arbeitsverträge werden nicht abgeschlossen.
Der Arbeitsvertrag regelt die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses und enthält alle nach dem Nachweisgesetz erforderlichen Angaben.
Als Vertragsbestandteil gilt die Anwendung des Tarifvertrages zur Übernahme des TV-L für die Humboldt-Universität zu Berlin (TV-L HU) in der jeweils geltenden Fassung. Im Tarifvertrag und den weiteren dazu vereinbarten Tarifverträgen sind die Bedingungen zur Durchführung des Arbeitsverhältnisses im Detail geregelt.