Humboldt-Universität zu Berlin - Arbeitsunfähigkeit

Arbeitsunfähigkeit

Eine Krank- oder Unfallmeldung sowie die voraussichtliche Abwesenheit muss unverzüglich (spätestens zu Beginn der Kernzeit/ vor Beginn der vereinbarten Arbeitszeit), telefonisch und persönlich bei der/ dem unmittelbaren Vorgesetzten erfolgen.
Die Erfassung und Weiterleitung der Arbeitsunfähigkeit an das Referat Gehaltsstelle erfolgt dezentral durch die entsprechenden Verantwortlichen unter Verwendung der Krankmeldungsvorlage.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, sind die Mitarbeitenden zusätzlich verpflichtet, der Dienststelle spätestens an dem darauf folgenden Arbeitstag eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.