Befristungsregelungen für das wissenschaftliche Personal
Die Befristung der Arbeitsverträge für das wissenschaftliche Personal ist im "Wissenschaftszeitvertragsgesetz" (WissZeitVG) geregelt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat hierzu auf seiner Homepage "häufig gestellte Fragen (FAQ)" veröffentlicht.
Novellierung des WissZeitVG 2016
Mit der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes 2016 ändern sich die bisherigen Befristungsregelungen für das wissenschaftliche Personal grundlegend.
Die bisherige haushaltsfinanzierte, sachgrundlose Befristung wird ersetzt durch die Verpflichtung, für die Einstellung oder Weiterbeschäftigung ein Qualifizierungsziel zu bestimmen und daraus eine angemessene Beschäftigungsdauer abzuleiten.
Die Drittmittelbefristung ist an die Projektlaufzeit gebunden.
Zur Anwendung der Novelle ist eine Richtlinie erlassen worden, Ausschreibungs- und Einstellungsformulare wurden entsprechend angepasst. Bitte speichern Sie sie nicht lokal ab, sondern verwenden immer die hier eingestellten Formulare.
Rechtliche Grundlagen zu diesem Thema
- Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)
- Erstes Gesetz zur Änderung des WissZeitVG - 2016
- Richtlinie des Präsidenten zur Beschäftigung des befristeten akademischen Mittelbaus nach der Novelle des WissZeitVG
- Rundschreiben zur Richtlinie des Präsidenten zur Beschäftigung des befristeten akademischen Mittelbaus nach der Novelle des WissZeitVG vom 25.04.2016
- Verordnung zur Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer des WissZeitVG aus Anlass der Covid-19-Pandemie
Rundschreiben/Informationen zu diesem Thema
- Vermerk zu Ausschreibungen 03.05.2016
- Wissenschaftliche Qualifizierung und COVID-19 - Änderung des WissZeitVG
Vordrucke/Formulare zu diesem Thema
- Erklärung über Promotions- und Beschäftigungszeiten (befr. wiss. MA)
- Erklärung über Erziehungszeiten
- Referendar - ErklärungErklärung abzugeben von Bewerbern mit 1. juristischer Prüfung um eine Beschäftigung als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in an der Juristischen Fakultät der HU
- Antrag auf Einstellung - für Beschäftigte aus Haushaltsmitteln/Programmpauschale - 2016
- Antrag auf Einstellung - für Drittmittelbeschäftigte - 2016
- Erklärung zur Richtlinie akademischer Mittelbau
Links zu diesem Thema